Stell dir vor, du hast ein neues digitales Produkt, es ist endlich fertig und du willst allen deinen Abonnenten oder Interessenten mitteilen, dass sie nun das Produkt kaufen können. Was also darf dir im Betreff der Email keinenfalls passieren? Richtig, ein Rechtschreibfehler, der das genaue Gegenteil bewirkt von dem, was du sagen willst:
Doch genau das ist den Machern hinter der neuen Top-Level-Domain „.blog“ passiert. Statt „now available“ steht im Betreff „not available“ – und verdreht so den Sinn perfekt! Gratulation ;).
Hihi! :D
Doppelkorn und mindestens Drippelmoral. Hab ich recht?